Herzlich Willkommen

Auf unserer Website informieren wir über die

Sielacht Wittmund

als Entwässerungsverband für die Gewässer II. Ordnung.

AKTUELLES

05.11.2024 Ausschusswahlen der Sielacht Wittmund


Liebe Mitglieder der Sielacht Wittmund,


ab heute bis einschließlich Donnerstag finden die Wahlen für die Ausschussmitglieder der Sielacht Wittmund für den Zeitraum vom 01.01.2025 - 31.12.2028 statt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet der Sielacht Wittmund. Im Sinne des Hochwasserschutzes und um dessen Wichtigkeit hervorzuheben, ist eine hohe Wahlbeteiligung wichtig. . Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Den Termin für ihren Wahlbezirk entnehmen Sie bitte der "Amtlichen Bekanntmachung" in diesem Link.


28.08.2024 Vorsorgemaßnahmen bei Starkregenereignissen


Liebe Mitglieder der Sielacht Wittmund,


es hat sich im letzten Jahr gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Entwässerung für den Schutz der Bevölkerung ist. Dennoch kann auch jedes Mitglied selbst zu seinem eigenen Schutz beitragen und Vorsorgemaßnahmen für Starkregenereignisse ergreifen. Praktische Hinweise dazu sind aktuell auf der Homepage der Stadt Wittmund veröffentlicht. Zur Homepage gelangen Sie hier.


28.03.2024 Baumaßnahmen in Carolinensiel


Liebe Einwohner von Carolinensiel, 

Liebe Gäste,


die örtliche Presse hat in den letzten Tagen über die nunmehr beginnenden Baumaßnahmen berichtet. Um Ihnen einen Überblick über alle Maßnahmen geben zu können, haben sich alle Projektbeteiligten dazu entschieden, die Projekte komprimiert auf einer Homepage vorzustellen und zu begleiten. Die Projekte sind zukunftsweisend für Carolinensiel und Harlesiel und sind somit mit dem Namen "Caro2030" passend überschrieben. Zur Homepage gelangen Sie hier.


Unterlagen des ersten Informationsabends im Jahr 2023 erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Wittmund.


DER VERBAND
Die Sielacht Wittmund wurde am
13. Dezember 1880 gegründet.
Unter dem Dach des Wasserverbandstages e.V. Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt
( www.wasserverbandstag.de ) ist die Sielacht Wittmund als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine von 114 Verbänden in Niedersachsen.
Das oberste Organ der Sielacht Wittmund ist der Verbandsausschuss. Die Wahlperiode dauert 5 Jahre. Die Aufgaben des Ausschusses gehen aus § 11 der Verbandssatzung  hervor.   In der Regel tagt der Ausschuss ein bis zweimal im Jahr. Wählbar sind alle Verbandsmitglieder (Grundstückseigentümer). Der Vorstand der Sielacht Wittmund  wird von den Ausschussmitgliedern gewählt (§ 15 der Verbandssatzung).  Vorsitzender ist der Obersielrichter und sein Stellvertreter der Sielrichter. Die Aufgaben des Vorstandes gehen aus § 18 und des Obersielrichters (Verbandsvorsteher) aus § 17 der Verbandssatzung hervor.
Satzung der Sielacht Wittmund
Der Verband hat die Aufgabe, auf einer Gesamtfläche (Verbandsgebiet) von 22.070 ha, das überschüssige Oberflächenwasser schadlos durch die Vorfluter (Gewässer II. Ordnung) und das Siel bzw. das Schöpfwerk in Harlesiel in die Nordsee abzuführen. Bei den sogenannten Vorflutern handelt es sich um ein dichtes Netz von 112 Gewässern mit einer Gesamtlänge von etwa 275 km. Von diesen Gewässern hat die Harle als wichtigstes Gewässer eine Länge von  ca. 23 km.
Harle
Das Verbandsgebiet erstreckt sich von den Ortschaften Brockzetel, Spekendorf im Landkreis Aurich über die Stadt Wittmund bis hin in die Gemeinde Wangerland (Middoge, Elisabethgroden) des Landkreises Friesland.
Gewässerplan mit Legende

DER VERBAND

Die Sielacht Wittmund wurde am 13. Dezember 1880 gegründet.


Unter dem Dach des Wasserverbandstages e.V. Niedersachsen / Bremen / Sachsen-Anhalt (www.wasserverbandstag.de) ist die Sielacht Wittmund als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine von 114 Verbänden in Niedersachsen.

Das oberste Organ der Sielacht Wittmund ist der Verbandsausschuss. Die Wahlperiode dauert 5 Jahre. Die Aufgaben des Ausschusses gehen aus § 11 der Verbandssatzung  hervor.   In der Regel tagt der Ausschuss ein bis zweimal im Jahr. Wählbar sind alle Verbandsmitglieder (Grundstückseigentümer). Der Vorstand der Sielacht Wittmund  wird von den Ausschussmitgliedern gewählt (§ 15 der Verbandssatzung).  Vorsitzender ist der Obersielrichter und sein Stellvertreter der Sielrichter. Die Aufgaben des Vorstandes gehen aus § 18 und des Obersielrichters (Verbandsvorsteher) aus § 17 der Verbandssatzung hervor.
Satzung der Sielacht Wittmund

Der Verband hat die Aufgabe, auf einer Gesamtfläche (Verbandsgebiet) von 22.070 ha, das überschüssige Oberflächenwasser schadlos durch die Vorfluter (Gewässer II. Ordnung) und das Siel bzw. das Schöpfwerk in Harlesiel in die Nordsee abzuführen. Bei den sogenannten Vorflutern handelt es sich um ein dichtes Netz von 112 Gewässern mit einer Gesamtlänge von etwa 275 km. Von diesen Gewässern hat die Harle als wichtigstes Gewässer eine Länge von  ca. 23 km.

Harle
Das Verbandsgebiet erstreckt sich von den Ortschaften Brockzetel, Spekendorf im Landkreis Aurich über die Stadt Wittmund bis hin in die Gemeinde Wangerland (Middoge, Elisabethgroden) des Landkreises Friesland.
Mündungschöpfwerk Harlesiel
Foto: Dickelbers  -   CC BY-SA 3.0
Aufgaben 
Die Gewässer II. Ordnung werden von eigenen Mitarbeitern durch einen Maschinenpark von einem Fendt Xylon, zwei Schmalspurtreckern, zwei Krautbooten und von beauftragten Lohnunternehmen mit Mähkorbbaggern (70 km) unterhalten.
Zur Gewässerunterhaltung gehört die jährliche Mahd der Gewässer. In der Zeit vom 1.3. bis zum 30.9. eines jeden Jahres ist das Schneiden von Röhricht nicht erlaubt.  Der Verband hat sich bei der Unterhaltung an die geltenden Vorschriften zu halten.  In dicht besiedelten Gebieten müssen die Gewässer u.U. auch zweimal im Jahr oder an beiden Böschungsseiten vom Bewuchs befreit werden um den Wasserabfluss auch nach Starkregen zu gewährleisten.
Die Gewässerunterhaltung beinhaltet den ordnungsgemäßen Abfluss und auch die Pflege und die Entwicklung eines Gewässerbiotops.   Sandablagerungen sind aus der Sohle zu entfernen und Böschungseinsackungen zu beseitigen. Im Winter wird der erforderliche Gehölzschnitt vorgenommen Bilder von Gewässerarbeiten.

Der ökologische Aspekt ist in den letzten Jahren immer stärker in den Vordergrund getreten.
Ein Gewässer dient nicht nur dem Wasserabfluss sondern ist ein wichtiger Bestandteil im Ökosystem.

Der Bisam im Gewässer
Bisame können an Wasserläufen, Deichen, Bauwerken im und am Gewässer erhebliche Schäden anrichten.  Durch die hohe Fortpflanzungsrate (ein Weibchen kann bis zu 25 Nachkömmlinge im Jahr gebären) ist eine Bekämpfung unerlässlich.  Für die Sielacht Wittmund sind 5 Fänger tätig, die von dem Bisamjäger der Landwirtschaftskammer beaufsichtigt werden.  Heiko Eiben ist im Verbandsgebiet der erfolgreichste Fänger. Von 2010 bis 2020 liegen die Fangzahlen bei durchschnittlich 2.500 bis 4.000 Bisame pro Jahr. Hierdurch wird der Bestand nicht dezimiert sondern nur konstant gehalten.
Aufgaben 

Die Gewässer II. Ordnung werden von eigenen Mitarbeitern durch einen Maschinenpark mit einem Mecalac Bagger, zwei Schmalspurtreckern, einem Transportschlepper inkl. Tieflader, zwei Krautbooten und von beauftragten Lohnunternehmen mit Mähkorbbaggern (92 km) unterhalten.

Zur Gewässerunterhaltung gehört die jährliche Mahd der Gewässer. In der Zeit vom 1.3. bis zum 30.9. eines jeden Jahres ist das Schneiden von Röhricht nicht erlaubt.  Der Verband hat sich bei der Unterhaltung an die geltenden Vorschriften zu halten.  In dicht besiedelten Gebieten müssen die Gewässer u.U. auch zweimal im Jahr oder an beiden Böschungsseiten vom Bewuchs befreit werden um den Wasserabfluss auch nach Starkregen zu gewährleisten.
Die Gewässerunterhaltung beinhaltet den ordnungsgemäßen Abfluss und auch die Pflege und die Entwicklung eines Gewässerbiotops.   Sandablagerungen sind aus der Sohle zu entfernen und Böschungseinsackungen zu beseitigen. Im Winter wird der erforderliche Gehölzschnitt vorgenommen Bilder von Gewässerarbeiten.
Der ökologische Aspekt ist in den letzten Jahren immer stärker in den Vordergrund getreten.
Ein Gewässer dient nicht nur dem Wasserabfluss sondern ist ein wichtiger Bestandteil im Ökosystem.

Der Bisam im Gewässer
Bisame können an Wasserläufen, Deichen, Bauwerken im und am Gewässer erhebliche Schäden anrichten.  Durch die hohe Fortpflanzungsrate (ein Weibchen kann bis zu 25 Nachkömmlinge im Jahr gebären) ist eine Bekämpfung unerlässlich.  Für die Sielacht Wittmund sind 5 Fänger tätig, die von dem Bisamjäger der Landwirtschaftskammer beaufsichtigt werden.  Heiko Eiben ist im Verbandsgebiet der erfolgreichste Fänger. Von 2010 bis 2020 liegen die Fangzahlen bei durchschnittlich 2.500 bis 4.000 Bisame pro Jahr. Hierdurch wird der Bestand nicht dezimiert sondern nur konstant gehalten.
Anlagen des Verbandes
Der Verband verfügt über eine Gewässerlänge von etwa 275 km.
Durch den Höhenunterschied von der Gemarkung Spekendorf im Landkreis Aurich bis zum Schöpfwerk in Harlesiel von ca. 13 Meter werden 58 Stauanlagen unterhalten. Dazu kommen noch:

3 Sohlgleiten
1 Schöpfwerk in Harlesiel
2 Rechenanlagen
1 Entlastungspolder
sowie der Betriebshof und die Werkstatt in Wittmund.

Die wichtigste bauliche Anlage ist das Mündungsschöpfwerk in Harlesiel

Das Schöpfwerk wurde in den Jahren 1953 bis 1956 mit einem Kostenaufwand von 12,5 Mio. DM erbaut. Direkt am Schöpfwerk befindet sich die Schleuse zum Binnenhafen Harlesiel mit der Durchfahrt zum Museumshafen in Carolinensiel. Das Schöpfwerk ist 1993 mit drei neuen leistungsfähigen Pumpen ausgestattet worden. Jede Pumpe kann in der Sekunde 8 m³ Wasser von der Harle in die Nordsee pumpen. Für drei Pumpen ergibt das in der Stunde eine Wassermenge von 86.400 Kubikmetern gleich 86 Mio. Liter.

Im Jahre 2011 sind diese Pumpen nach einer Revision optimiert worden. Gleichzeitig erhielt das Schöpfwerk auch eine EDV-gestützte Steuerung. Vorher durfte nur gepumpt werden, wenn das Außenwasser etwa einen 60 cm höheren Stand erreichte als das Binnenwasser. Jetzt dürfen auch bei Niedrigwasser alle Pumpen laufen. Hierdurch verlängern sich die Laufzeiten um vier Stunden. Das sind bei 3 Pumpen 12 Stunden pro Tag. Nehmen wir die o.a. Wassermenge ergibt das ein Gesamtplus gegenüber vorher von etwa einer Milliarde Liter (1 Mio. m³) Oberflächenwasser. Schon im gleichen Jahr hat sich bei einem Starkregen diese Verbesserung sehr bemerkbar gemacht. Räumlich dargestellt ergibt diese Verbesserung eine zusätzliche Tagesleistung von einem Quadratkilometer mit einer Einspeisehöhe von einem Meter.
Mündungsschöpfwerk Harlesiel
Rechenanlage in Isums
und in Harlesiel
Bei der Stauanlage in Isums und direkt vor den Schöpfwerkspumpen in Harlesiel befinden sich die Rechenreinigungsanlagen des Verbandes. Diese Anlagen haben den Zweck, in das Gewässer schwimmende Rückstände der Mahd und sonstiges Unrat zu entfernen, damit die Wasserqualität nicht verschlechtert wird und die Schöpfwerkspumpen nicht durch größere Gegenstände beschädigt werden. Die Anlagen können manuell und automatisiert bedient und gesteuert werden. Über den Anlagen hängen Greifer, die automatisch das Mähgut aus dem Wasser holen und seitlich ablagern. Die Rückstände werden dann sortiert und umweltgerecht entsorgt.
Entlastungspolder
In den letzten Jahren kam es insbesondere bei langanhaltenden Niederschlägen oder bei Nordwindlagen immer wieder zu Überflutungen in niedrig gelegen Gebieten wie z.B. im Bereich der Stadt Wittmund.
Das Schöpfwerk in Harlesiel, welches seit seinem Bau schon mehrfach verstärkt wurde, und heute 24 m³/s leistet, kann die anfallenden Wassermengen nicht abführen.
Schon in einem Entwurf 1970 wurde vorgeschlagen, ein Speicherbecken im Bereich Wittmund zu installieren, um Überflutungen, welche bei zunehmender Versiegelung zu erwarten seien, zu vermeiden.
Im Jahr 2019 konnte die Sielacht nun den Bau des rund 2 Mio. Euro teuren Hochwasserschutzpolders abschließen.
Im Bereich des Polders mussten insgesamt 120.000 m³ Boden bewegt werden.
Rund 50.000 m³ Kleiboden konnte der Betriebsstelle Norden für Deichbaumaßnahmen auf Wangerooge zur Verfügung gestellt werden. Die verbleibenden 70.000 m³ wurden zu einem, den Polder umgebenden, Hochwasserschutzdamm verarbeitet.
Der rund 20 ha große Polder soll im Hochwasserfall rund 470.000 m³ Wasser aus der Harle entnehmen und zwischenspeichern. Dieses soll nach dem Hochwasser wieder zurück in die Harle geleitet werden.
Um es in den Polder zu pumpen wurde ein Schöpfwerk mit 2 Pumpen gebaut. Jede von ihnen kann bis zu 1.500 l/s aus der Harle in den Polder fördern.
Die Maßnahme wurde aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Hochwasserschutz gefördert.

Anlagen des Verbandes

Der Verband verfügt über eine Gewässerlänge von etwa 275 km.
Durch den Höhenunterschied von der Gemarkung Spekendorf im Landkreis Aurich bis zum Schöpfwerk in Harlesiel von ca. 13 Meter werden 58 Stauanlagen unterhalten. Dazu kommen noch:


3 Sohlgleiten

1 Schöpfwerk in Harlesiel

3 Rechenanlagen
1 Entlastungspolder

sowie der Betriebshof und die Werkstatt in Wittmund.



Die wichtigste bauliche Anlage ist das
Mündungsschöpfwerk in Harlesiel

Das Schöpfwerk wurde in den Jahren 1953 bis 1956 mit einem Kostenaufwand von 12,5 Mio. DM erbaut. Direkt am Schöpfwerk befindet sich die Schleuse zum Binnenhafen Harlesiel mit der Durchfahrt zum Museumshafen in Carolinensiel. Das Schöpfwerk ist 1993 mit drei neuen leistungsfähigen Pumpen ausgestattet worden. Jede Pumpe kann in der Sekunde 8 m³ Wasser von der Harle in die Nordsee pumpen. Für drei Pumpen ergibt das in der Stunde eine Wassermenge von 86.400 Kubikmetern gleich 86 Mio. Liter.

Im Jahre 2011 sind diese Pumpen nach einer Revision optimiert worden. Gleichzeitig erhielt das Schöpfwerk auch eine EDV-gestützte Steuerung. Vorher durfte nur gepumpt werden, wenn das Außenwasser etwa einen 60 cm höheren Stand erreichte als das Binnenwasser. Jetzt dürfen auch bei Niedrigwasser alle Pumpen laufen. Hierdurch verlängern sich die Laufzeiten um vier Stunden. Das sind bei 3 Pumpen 12 Stunden pro Tag. Nehmen wir die o.a. Wassermenge ergibt das ein Gesamtplus gegenüber vorher von etwa einer Milliarde Liter (1 Mio. m³) Oberflächenwasser. Schon im gleichen Jahr hat sich bei einem Starkregen diese Verbesserung sehr bemerkbar gemacht. Räumlich dargestellt ergibt diese Verbesserung eine zusätzliche Tagesleistung von einem Quadratkilometer mit einer Einspeisehöhe von einem Meter.

Mehr Infos >>

Mündungsschöpfwerk Harlesiel

Rechenanlagen in Isums, Harlesiel und am Entlastungspolder

Bei der Stauanlage in Isums und direkt vor den Schöpfwerkspumpen in Harlesiel und am Entlastungspolder befinden sich die Rechenreinigungsanlagen des Verbandes. Diese Anlagen haben den Zweck, in das Gewässer schwimmende Rückstände der Mahd und sonstiges Unrat zu entfernen, damit die Wasserqualität nicht verschlechtert wird und die Schöpfwerkspumpen nicht durch größere Gegenstände beschädigt werden. Die Anlagen können manuell und automatisiert bedient und gesteuert werden. Über den Anlagen hängen Greifer, die automatisch das Mähgut aus dem Wasser holen und seitlich ablagern. Die Rückstände werden dann sortiert und umweltgerecht entsorgt.

Entlastungspolder
In den letzten Jahren kam es insbesondere bei langanhaltenden Niederschlägen oder bei Nordwindlagen immer wieder zu Überflutungen in niedrig gelegen Gebieten wie z.B. im Bereich der Stadt Wittmund.
Das Schöpfwerk in Harlesiel, welches seit seinem Bau schon mehrfach verstärkt wurde, und heute 24 m³/s leistet, kann die anfallenden Wassermengen nicht abführen.
Schon in einem Entwurf 1970 wurde vorgeschlagen, ein Speicherbecken im Bereich Wittmund zu installieren, um Überflutungen, welche bei zunehmender Versiegelung zu erwarten seien, zu vermeiden.
Im Jahr 2019 konnte die Sielacht nun den Bau des rund 2 Mio. Euro teuren Hochwasserschutzpolders abschließen.
Im Bereich des Polders mussten insgesamt 120.000 m³ Boden bewegt werden.
Rund 50.000 m³ Kleiboden konnte der Betriebsstelle Norden für Deichbaumaßnahmen auf Wangerooge zur Verfügung gestellt werden. Die verbleibenden 70.000 m³ wurden zu einem, den Polder umgebenden, Hochwasserschutzdamm verarbeitet.
Der rund 20 ha große Polder soll im Hochwasserfall rund 470.000 m³ Wasser aus der Harle entnehmen und zwischenspeichern. Dieses soll nach dem Hochwasser wieder zurück in die Harle geleitet werden.
Um es in den Polder zu pumpen wurde ein Schöpfwerk mit 2 Pumpen gebaut. Jede von ihnen kann bis zu 1.500 l/s aus der Harle in den Polder fördern.
Die Maßnahme wurde aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Hochwasserschutz gefördert.

Entlastungspolder
Entlastungspolder
Beiträge
Wie finanziert sich der Verband ?

Die Sielacht Wittmund als öffentl. rechtl. Körperschaft finanziert sich fasst ausschließlich durch die Beiträge der Mitglieder.
Mitglieder sind gemäß § 2 der Verbandssatzung alle Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke (dingliche Mitglieder). Der Beitrag ruht somit als dingliche Last auf dem Grundstück. Nach dem Niedersächsischen Wassergesetzt wird der Flächenmaßstab angewandt.
  • Die Größe des Grundstücks ist maßgebend
  • Der Versiegelungsgrad wird festgelegt - siehe hierzu die Veranlagungsregeln als Anlage zu § 29 Abs. 2 der Satzung der Sielacht Wittmund
  • Mindestbeiträge für kleine Grundstücke / Wohnhausflächen. Der Mindestbeitrag beträgt gemäß Nds. Wassergesetz ein Hektarsatz
Der Hektarsatz wird jedes Jahr vom Verbandsausschuss bei den Haushaltsberatungen festgelegt.
Ab dem Jahre 2020  liegt der Hektarsatz und somit auch der Mindestbeitrag bei 20,00 € .

Was sind Erschwernisbeiträge ?
Ein Erschwernisbeitrag ist vom Mitglied zusätzlich zum normalen Flächenmaßstab dann zu zahlen, wenn Besonderheiten des Grundstücks zu einem verstärken oder erhöhten Wasserabfluss führen und dadurch erhöhte Unterhaltungsaufwendungen beim Verband entstehen.
Bei den Erschwernisbeiträgen wurde im Nds. Wassergesetz eine Tabelle eingefügt. Dabei ist die Höhe an den Grad der Versiegelung geknüpft.

1 facher  Hektarsatz für leicht versiegelte Flächen wie z.B. Sportflächen.
2,5 facher Hektarsatz für mittelleicht versiegelte Flächen wie z.B. Straßen.
4 facher Hektarsatz für stärker versiegelte Flächen wie z.B. bebaute Grundstücke, Parkplätze.

Grundlage der Beitragshebung sind die Grundbuch- und Katasterdaten zum 01. Januar des Beitragsjahres. Wird nach dem 1.1. ein Grundstück veräußert oder grundbuchlich geändert, wirkt sich dieses nicht auf die Beitragspflicht aus.

Da der Beitrag, oft nur in geringer Höhe, nur einmal jährlich gezahlt werden muss, ist zu empfehlen, hierfür dem Verband eine  Einzugsermächtigung  zu erteilen. Bitte geben Sie jedoch unbedingt die Beitrags-Nr. an! Die Beitragsbescheide werden jährlich im Monat März versandt. Zahlungspflichtig ist jeder, der am 01. Januar des Beitragsjahres als Grundstückseigentümer im Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen war. Die Zahlungspflicht besteht für das gesamte Beitragsjahr.
Beiträge

Wie finanziert sich der Verband ?


Die Sielacht Wittmund als öffentl. rechtl. Körperschaft finanziert sich fasst ausschließlich durch die Beiträge der Mitglieder.
Mitglieder sind gemäß § 2 der Verbandssatzung alle Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke (dingliche Mitglieder). Der Beitrag ruht somit als dingliche Last auf dem Grundstück. Nach dem Niedersächsischen Wassergesetzt wird der Flächenmaßstab angewandt.

 

  • Die Größe des Grundstücks ist maßgebend
  • Der Versiegelungsgrad wird festgelegt - siehe hierzu die Veranlagungsregeln als Anlage zu § 29 Abs. 2 der Satzung der Sielacht Wittmund
  • Mindestbeiträge für kleine Grundstücke / Wohnhausflächen. Der Mindestbeitrag beträgt gemäß Nds. Wassergesetz einen Hektarsatz

 

Der Hektarsatz wird jedes Jahr vom Verbandsausschuss bei den Haushaltsberatungen festgelegt.

Ab dem Jahre 2024 liegt der Hektarsatz und somit auch der Mindestbeitrag bei 25,00 € .

Was sind Erschwernisbeiträge ?

Ein Erschwernisbeitrag ist vom Mitglied zusätzlich zum normalen Flächenmaßstab dann zu zahlen, wenn Besonderheiten des Grundstücks zu einem verstärken oder erhöhten Wasserabfluss führen und dadurch erhöhte Unterhaltungsaufwendungen beim Verband entstehen.
Bei den Erschwernisbeiträgen wurde im Nds. Wassergesetz eine Tabelle eingefügt. Dabei ist die Höhe an den Grad der Versiegelung geknüpft.

1     facher  Hektarsatz für leicht versiegelte Flächen wie z.B. Sportflächen.
2,5  facher Hektarsatz für mittelleicht versiegelte Flächen wie z.B. Straßen.
4     facher Hektarsatz für stärker versiegelte Flächen wie z.B. bebaute Grundstücke, Parkplätze.

Grundlage der Beitragshebung sind die Grundbuch- und Katasterdaten zum 01. Januar des Beitragsjahres. Wird nach dem 1.1. ein Grundstück veräußert oder grundbuchlich geändert, wirkt sich dieses nicht auf die Beitragspflicht aus.

Da der Beitrag, oft nur in geringer Höhe, nur einmal jährlich gezahlt werden muss, ist zu empfehlen, hierfür dem Verband eine 
Einzugsermächtigung zu erteilen. Bitte geben Sie jedoch unbedingt die Beitrags-Nr. an! Die Beitragsbescheide werden jährlich im Monat März versandt. Zahlungspflichtig ist jeder, der am 01. Januar des Beitragsjahres als Grundstückseigentümer im Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen war. Die Zahlungspflicht besteht für das gesamte Beitragsjahr.

KONTAKT
Sie haben ein Anliegen oder Fragen, unser kompetentes Team ist gerne für Sie da.
Sie haben ein Anliegen oder Fragen, unser kompetentes Team ist gerne für Sie da.
Anschrift

Sielacht Wittmund
Fuhrmannstraße 4
26409  Wittmund


Tel.:   0 44 62 / 51 47
Fax:   0 44 62 / 63 25

Mail: info@sielacht-wittmund.de

Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung

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Team

Bereich / Aufgabe Name E-Mail-Adresse Telefon
Obersielrichter Udo Hinrichs info@sielacht-wittmund.de 0 44 62 - 51 47
Sielrichter Ingo Schild info@sielacht-wittmund.de 0 44 62 - 51 47
Geschäftsführung Ralf Abels ralf.abels@sielacht-wittmund.de 0 44 62 - 20 99 830
Verwaltung Frank de Buhr frank.debuhr@sielacht-wittmund.de 0 44 62 - 20 99 831
Verwaltung Ulrike Pelka ulrike.pelka@sielacht-wittmund.de 0 44 62 - 20 99 832
Gewässerbeauftragter Holger Fischer holger.fischer@sielacht-wittmund.de 0 44 62 - 20 99 834
Bauhof Christian Hinners 0 44 62 - 51 47
Bauhof Andreas Hinrichs 0 44 62 - 51 47
Schöpfwerk Harlesiel
Bereich / Aufgabe Name E-Mail-Adresse Telefon
Schöpfwerksmeister Dennis Pelka schleuse@hafenzweckverband-harlesiel.de 0 44 64 - 472
1.Stellvertreter Volker Thomssen schleuse@hafenzweckverband-harlesiel.de 0 44 64 - 472
2. Stellvertreter Robert Rassau schleuse@hafenzweckverband-harlesiel.de 0 44 64 - 472
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